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   RG, 25.01.1904 - Rep. I. 392/03   

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https://dejure.org/1904,180
RG, 25.01.1904 - Rep. I. 392/03 (https://dejure.org/1904,180)
RG, Entscheidung vom 25.01.1904 - Rep. I. 392/03 (https://dejure.org/1904,180)
RG, Entscheidung vom 25. Januar 1904 - Rep. I. 392/03 (https://dejure.org/1904,180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart unstatthaft, wenn festgestellt ist, daß das zugrunde gelegte Saldoanerkenntnis sich zum Teil auf nichtige Posten bezieht; hat das Gericht zu prüfen, ob nicht unter Ausscheidung der nichtigen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 57, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 19.02.2014 - 9 U 166/13

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei erstinstanzlicher Abweisung der Klage als

    Das Verschlechterungsverbot des § 528 ZPO steht dem nicht im Wege (entgegen RGZ 57, 42, 44).

    Zwar hat das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 25. Januar 1904 (RGZ 57, 42, 44) die Auffassung vertreten, bei einer Klagabweisung als in der gewählten Prozessart unstatthaft komme ein endgültig klagabweisendes Sachurteil wegen des Verschlechterungsverbots des § 528 ZPO nur in Betracht, wenn auch der Beklagte Rechtsmittel eingelegt habe (vgl. auch die diese Entscheidung zitierenden Kommentare von Musielak, ZPO, 10. Aufl., Rn. 9 zu § 597, sowie Stein/Jonas/Berger, ZPO, 23. Aufl., Rn. 21 zu § 579).

  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins;

    Vielmehr bliebe es, soweit sich die Klageforderung als unbegründet erweist, bei der Abweisung der Klage als in der Prozessart unstatthaft (RGZ 44, 121, 123; 57, 42, 44; Schlosser in Stein/Jonas a. a. O. , § 597 Rdnr. 8 d; Olzen in Wiezcorek/Schütze a. a. O. , § 597 Rdnr. 22).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet -1/00
    Vielmehr bliebe es, soweit sich die Klageforderung als unbegründet erweist, bei der Abweisung der Klage als in der Prozessart unstatthaft (RGZ 44, 121, 123; 57, 42, 44; Schlosser in Stein/Jonas a.a.O., § 597 Rdnr. 8 d; Olzen in Wiezcorek/Schütze a.a.O., § 597 Rdnr. 22).
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